Berechtigungsscheine ONLINE

Bei den Berechtigungen für Gäste der Rietzer Alm & Peter-Anich-Hütte, gibt es folgende Möglichkeiten:

 

  • Rietzer Waldgebiet - Sägewerk Trixl - Geisries - Grüne Bank
  • Rietzer Waldgebiet - Sägewerk Trixl - Oberer Ranggen - Grüne Bank
  • Rietzer Waldgebiet - Sägewerk Trixl - Oberer Ranggen - Grüne Bank - Peter-Anich-Hütte - Rietzer Alm (nur bei Beförderung von betagten und beeinträchtigten Personen)

Der Berechtigungsschein berechtigt zum Besuch, wobei bis zur Grünen Bank ausnahmslos durchzufahren ist. Andere Fahrten bzw. Parken der Fahrzeuge irgendwo an der Wegstrecke sind nicht erlaubt.

Diese Berechtigungen können jeweils für ein Jahr beantragt werden und berechtigten zur Benutzung des Wegenetzes Rietzer Waldgebiet & Untere Felder.

  • Rietzer Waldgebiet & Untere Felder
  • Rietzer Waldgebiet - Pfarrkirche St. Valentin - Untere Ranggenwiesen
  • Rietzer Waldgebiet - Pfarrkirche St. Valentin - Obere Ranggenwiesen

ACHTUNG! 

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur am Parkplatz der Grünen Bank erlaubt!

Fahrzeuge die in Auskerbungen oder freie Flächen abgestellt werden, müssen trotz Berechtigungsbescheinigung mit einer Anzeige rechnen. 

 


    WICHTIG!

  • Die Gemeinde Rietz behält sich das Recht vor, die jeweiligen Wegstrecken abzuändern.
  • Die Antragstellung wird zu den jeweiligen Amtszeiten der Gemeinde Rietz bearbeitet.
  • Parteienverkehr: Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag und Mittwoch: 14.00 bis 18.00
  • Die Berechtigungsscheine sind hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs gut sichtbar anzubringen.

  • Wenn es zu einer Übernachtung in der Schutzhütte kommt, eine Information darüber ebenfalls hinter der Windschutzscheibe hinterlegen.
Gemeinde Rietz, Tirol

Gemeindeamt Rietz

Kluibenschedlstraße 7

A-6421 Rietz/Tirol

Tel. +43(0)5262/62398

Fax +43(0)5262/62398-50

gemeinde@rietz.at

 

Parteienverkehr

Montag bis Freitag:

08.00 bis 12.00 Uhr

Montag und Mittwoch

14.00 bis 18.00 Uhr

Wichtig!

Gemeindeausstellung Rietz