Bei den Berechtigungen für Gäste der Rietzer Alm & Peter-Anich-Hütte, gibt es folgende Möglichkeiten:
Der Berechtigungsschein berechtigt zum Besuch, wobei bis zur Grünen Bank ausnahmslos durchzufahren ist. Andere Fahrten bzw. Parken der Fahrzeuge irgendwo an der Wegstrecke sind nicht erlaubt.
Diese Berechtigungen können jeweils für ein Jahr beantragt werden und berechtigten zur Benutzung des Wegenetzes Rietzer Waldgebiet & Untere Felder.
ACHTUNG!
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur am Parkplatz der Grünen Bank erlaubt!
Fahrzeuge die in Auskerbungen oder freie Flächen abgestellt werden, müssen trotz Berechtigungsbescheinigung mit einer Anzeige rechnen.
WICHTIG!
Die Berechtigungsscheine sind hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs gut sichtbar anzubringen.