Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Rietz ist bemüht, ihre www.rietz.at im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.rietz.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.rietz.at ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102)

Die Überprüfung der Barrierefreiheit mit google-Lightroom vom 21.09.2020 ergab eine Barrierefreiheit von 84%. Um den barrierefreien Zugang zu verbessern müssen folgende Dinge geändert werden:  10 Schaltflächen ohne zugänglichen Namen, ein Formularelement ohne Beschriftung, ein Link ohne erkennbaren Namen, das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben in der Fußzeile. Die Gemeinde Rietz ist bemüht, diese Fehlerquellen ehestmöglich zu beheben.

 

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente ehestmöglich auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.

Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 richtig sind und auf einer der folgenden Voraussetzungen beruhen:

sonstigen Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten als angemessen erachtet werden und die gleiche Gewähr für die Richtigkeit der in der Erklärung gemachten Aussagen bieten.“

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.09.2020 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Ihr Feedback über etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen richtigen sie bitte an folgende Adresse bzw. Kontaktinformationen:

 

Gemeinde Rietz

Kluibenschedlstraße 7

A-6421 Rietz/Tirol

Tel. +43(0)5262/62398

Fax +43(0)5262/62398-50

gemeinde@rietz.at

 

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

Gemeinde Rietz, Tirol

Gemeindeamt Rietz

Kluibenschedlstraße 7

A-6421 Rietz/Tirol

Tel. +43(0)5262/62398

Fax +43(0)5262/62398-50

gemeinde@rietz.at

 

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