Berechtigungsscheine

    Wichtige Informationen:

  • Die Gemeinde Rietz behält sich das Recht vor, die jeweiligen Wegstrecken abzuändern.
  • Die Antragstellung wird zu den jeweiligen Amtszeiten der Gemeinde Rietz bearbeitet.
  • Parteienverkehr: Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag und Mittwoch: 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Die Berechtigungsscheine sind hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs gut sichtbar anzubringen.
  • Wenn es zu einer Übernachtung in der Schutzhütte (Peter-Anich-Hütte) kommt, muss eine Information darüber ebenfalls hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden.
  • Halten und Parken ist nur an den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt.
  • Der Berechtigungsschein "Grüne Bank" dient ausschließlich zum Besuch der Rietzer Alm bzw. Peter-Anich-Hütte


Berechtigungsscheine für Besucher der Rietzer Alm & Peter-Anich-Hütte

ACHTUNG Derzeit können keine Fahrberechtigungen für die Zufahrt zur Grünen Bank mehr ausgestellt werden,...

Berechtigungsscheine für Park & Ride | Rietzer Waldgebiet & Untere Felder

Die Park- bzw. Fahrberechtigungen können jeweils für ein Jahr beantragt werden und berechtigen Pendler...