Bei den Berechtigungen für Gäste der Rietzer Alm & Peter-Anich-Hütte, gibt es folgende Möglichkeiten:
Der Berechtigungsschein berechtigt zum Besuch, wobei bis zur Grünen Bank ausnahmslos durchzufahren ist. Andere Fahrten bzw. Parken der Fahrzeuge irgendwo an der Wegstrecke sind nicht erlaubt.
Diese Berechtigungen können jeweils für ein Jahr beantragt werden und berechtigten zur Benutzung des Wegenetzes Rietzer Waldgebiet & Untere Felder.
Die Berechtigungsscheine sind hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs gut sichtbar anzubringen.