Verordnung Kurzleinenzwang

Veröffentlichungsdatum21.08.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Ein Schild an einem Pfahl

Aufgrund jüngster Vorkommnisse und etlichen Meldungen an die Gemeinde, möchten wir nochmals auf die Verordnung der Gemeinde Rietz betreffend „Kurzleinenzwang auf allen Feldwegen, auf denen ein Fahrverbot verordnet ist“, verweisen.


Der Kurzleinenzwang wurde aufgrund von Vorbeugemaßnahmen, zur Verhinderung der Verschmutzung von Feldern und durch Aufnahme des Hundekotes durch die Rinder verordnet. 

Die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung, ist für die mit der Bearbeitung der Felder befassten Personen Ekel erregend und kann darüber hinaus eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier (vor allem Rindern) darstellen. 


Durch die Aufnahme von Hundekot bzw. den damit verbundenen Bakterien, können Bandwurmeier, Fadenwürmer und Eier von Einzellern ausgeschieden werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen können.


Zudem kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass sich Spaziergänger, Radfahrer und auch Hundehalter, durch nicht angeleinte Hunde bedroht fühlen.


Ich bitte daher nochmals eingehend, zum Schutz und aus Respekt allen Mitmenschen gegenüber, die Verordnung sowie das Landespolizeigesetz einzuhalten.


Mit der Bitte um Einhaltung

verbleibt mit freundlichen Grüßen

Euer Bürgermeister