Alle wichtigen Informationen unter: Reisepass Informationen
Kostenlose Ausstellung eines Reisedokumentes
Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nach § 35 Abs 6 GebG nur noch für die erstmalige Ausstellung eines Reisedokumentes in Anspruch genommen werden, dh Reisepass ODER Personalausweis ODER Notpass (siehe Rz 1729 GebR 2025).
Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss der Antragssteller wählen für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.
Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag (bzw. wenn der Geburtstag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt, der nächste Werktag), beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.