Berechtigungsscheine

    WICHTIG!

  • Die Gemeinde Rietz behält sich das Recht vor, die jeweiligen Wegstrecken abzuändern.
  • Die Antragstellung wird zu den jeweiligen Amtszeiten der Gemeinde Rietz bearbeitet.
  • Parteienverkehr: Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag und Mittwoch: 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Die Berechtigungsscheine sind hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs gut sichtbar anzubringen.

  • Wenn es zu einer Übernachtung in der Schutzhütte kommt, muss eine Information darüber ebenfalls hinter der Windschutzscheibe hinterlegen werden.


Berechtigungsscheine für Besucher der Rietzer Alm & Peter-Anich-Hütte

Bei den Berechtigungen für Gäste der Rietzer Alm & Peter-Anich-Hütte, gibt es folgende Möglichkeiten:...

Berechtigungsscheine für Rietzer Waldgebiet & Untere Felder

Diese Berechtigungen können jeweils für ein Jahr beantragt werden und berechtigen zur Benutzung des Wegenetzes...