Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet sein/e Hund/e in der Gemeindekanzlei anzumelden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Hundehaftpflichtversicherungsnachweis
- Heimtierausweis
- Nachweis über Vorbesitz eines Hundes bzw.
- Sachkundenachweis bei Erstbesitz eines Hundes (Onlinekurs unter tirol.wifi.at)
Infolge der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke, diese ist am Halsband/Geschirr des Hundes anzubringen.
Bei Anmeldung zwischen 1. Jänner und 31. März wird die Hundesteuer im 2. Quartal des Jahres abgerechnet.
Bei Anmeldung ab 1. April ist die Hundesteuer für die restlichen Monate im aktuellen Jahr entweder in Bar oder per Erlagschein zu bezahlen.
Formular zur Hundeanmeldung: Formular Hundeanmeldung
Zu beachten:
Herumstreunende Hunde - Verordnung Kurzleinenzwang - Verordnung Kurzleinenzwang