Aufgrund vermehrter Meldungen an das Gemeindeamt Rietz und den Polizeiposten Silz, bezüglich unbeaufsichtigter und herumstreunender Hunde, möchten wir nochmals an alle Hundebesitzer appellieren, sich das Landes-Polizeigesetz, Abs. 2 „Schutz vor Gefährdungen und Belästigungen durch Tiere“ in Erinnerung zu rufen, in welchem wie folgt festgehalten ist:
„Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser das Leben und die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet und Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass der Hund das Grundstück, das Gebäude oder den Zwinger nicht gegen seinen Willen oder ohne sein Wissen verlassen kann; weiters darf er den Hund nur Personen überlassen, die Gewähr dafür bieten, dass sie den Hund sicher beherrschen können und entsprechend verwahren und beaufsichtigen werden.“
Aus Respekt gegenüber jenen Gemeindebürgern, welche Angst vor Hunden haben oder sich durch diese belästigt fühlen, wird gebeten, mehr Augenmerk darauf zu haben, wo sich Ihr Vierbeiner aufhält.
Mit der Bitte um Einhaltung
Euer Bürgermeister