ACHTUNG
Ab sofort werden für die Zufahrt zur Grünen Bank keine Fahrberechtigungen mehr ausgestellt, da die Peter-Anich-Hütte für das restliche Jahr 2025 geschlossen ist.
Rietzer Bürgern steht es weiterhin zu, die Berechtigung "Rietzer Waldgebiet & Untere Felder" anzufragen.
Diese Berechtigungen können jeweils für ein Jahr beantragt werden und berechtigen zur Benutzung des Wegenetzes Rietzer Waldgebiet & Untere Felder.
- Rietzer Waldgebiet & Untere Felder
- Rietzer Waldgebiet - Pfarrkirche St. Valentin - Untere Ranggenwiesen
- Rietzer Waldgebiet - Pfarrkirche St. Valentin - Obere Ranggenwiesen
Wichtige Informationen:
Die Antragstellung wird zu den jeweiligen Amtszeiten der Gemeinde Rietz bearbeitet.
Fahrzeuge die in Auskerbungen oder freien Flächen (die nicht speziell als Parkfläche gekennzeichnet wurden) abgestellt werden, müssen trotz Berechtigungsbescheinigung mit einer Anzeige rechnen.
Rechtsbedingungen Rietzer Wald und Untere Felder (0.31 MB)