Die Park- bzw. Fahrberechtigungen können jeweils für ein Jahr beantragt werden und berechtigen Pendler ihr Fahrzeug im Bereich Bachtal | Sportplatz abzustellen bzw. die Benutzung des Wegenetzes im Rietzer Waldgebiet & Untere Felder.
- Park & Ride Bachtal | Sportplatz
- Rietzer Waldgebiet & Untere Felder
- Pfarrkirche St. Valentin - Untere Ranggenwiesen
- Pfarrkirche St. Valentin - Obere Ranggenwiesen
- Sägewerk Trixl - Obere Ranggenwiesen
Die Tages- und Wochenberechtigungen können für einzelne Tage bzw. wochenweise für Besucher der Freizeitwohnsitze (Ranggenhütten), beantragt werden.
- Pfarrkirche St. Valentin - Untere Ranggenwiesen
- Pfarrkirche St. Valentin - Obere Ranggenwiesen
- Sägewerk Trixl - Obere Ranggenwiesen
Wichtige Informationen:
Die Antragstellung wird zu den jeweiligen Amtszeiten der Gemeinde Rietz bearbeitet.
Fahrzeuge die in Auskerbungen oder freien Flächen (die nicht speziell als Parkfläche gekennzeichnet wurden) abgestellt werden, müssen trotz Berechtigungsbescheinigung mit einer Anzeige rechnen.
Rechtsbedingungen Rietzer Wald und Untere Felder (0.31 MB)