Berechtigungsscheine für Besucher der Rietzer Alm & Peter-Anich-Hütte

ACHTUNG

Ab sofort werden für die Zufahrt zur Grünen Bank keine Fahrberechtigungen mehr ausgestellt, da die Peter-Anich-Hütte für das restliche Jahr 2025 geschlossen ist. 

Rietzer Bürgern steht es weiterhin zu, die Berechtigung "Rietzer Waldgebiet & Untere Felder" anzufragen.



Bei den Berechtigungen für Gäste der Rietzer Alm & Peter-Anich-Hütte, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Rietzer Waldgebiet - Sägewerk Trixl - Geisries - Grüne Bank
  • Rietzer Waldgebiet - Sägewerk Trixl - Oberer Ranggen - Grüne Bank
  • Rietzer Waldgebiet - Sägewerk Trixl - Oberer Ranggen - Grüne Bank - Peter-Anich-Hütte - Rietzer Alm (nur bei Beförderung von betagten und beeinträchtigten Personen)


Wichtige Informationen:

Die Antragstellung wird zu den jeweiligen Amtszeiten der Gemeinde Rietz bearbeitet.

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur am Parkplatz der Grünen Bank erlaubt!

Fahrzeuge die in Auskerbungen oder freien Flächen (die nicht speziell als Parkfläche gekennzeichnet wurden) abgestellt werden, müssen trotz Berechtigungsbescheinigung mit einer Anzeige rechnen. 

Rechtsbedingungen Rietzer Alm und Peter-Anich-Hütte (0.31 MB)