Legalisator

Was ist das eigentlich, ein Legalisator? Er ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge etc., zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen.

 

Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.

 

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Rietz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.

 

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

 

Es wird um eine Terminvereinbarung mit Herrn Stecher Harald unter 

Tel. 05262 / 62398/12 (Gemeinde Rietz) 

Tel. 05262 / 61287 bzw. +43 664 5699359 (Privat)

gebeten.

Gemeinde Rietz, Tirol

Gemeindeamt Rietz

Kluibenschedlstraße 7

A-6421 Rietz/Tirol

Tel. +43(0)5262/62398

Fax +43(0)5262/62398-50

gemeinde@rietz.at

 

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